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ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR PSYCHOSOMATIK IN GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE

"Schwangerschaftsabbruch" - Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung

Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) zur Bürger*inneninitiative #fairändern
 
Die ÖGF ist ein 1966 gegründeter, nicht  gewinnorientierter gemeinnütziger Verein. Seit Einführung der Fristenlösung am 1.1.1975 wird in den Beratungsstellen der ÖGF unter anderem zur Option, eine Schwangerschaft nicht fortzusetzen, beraten. 2018 hatte die ÖGF in ihren 10 Beratungsstellen insgesamt knapp 18.000 Kontakte (Verhütungsberatung, Beratung bei Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsbeendigung, sexualpädagogische Workshops in Schulen). Aus jahrzehntelanger Beratungserfahrung der ÖGF und internationalen Studien1 ist belegbar, dass sich Frauen nicht durch eine Schwangerschaft zwingen lassen. Erwiesenermaßen sind Folgen bei eingeschränktem Zugang oder Verbot schwere gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod von Frauen, die sich für einen unsicheren, illegalen Abbruch entscheiden, sowie Tötung und Vernachlässigung von Kindern direkt nach der Geburt. - Es ist Gewalt an Frauen, sie gegen ihren Willen durch eine gesamte Schwangerschaft zu zwingen. Dabei ist irrelevant, ob der Fötus eine schwere Fehlbildung aufweist oder nicht. - Es ist Gewalt an Frauen und ihren Familien, finanzielle und strukturelle Hindernisse bei der Familienplanung aufzubauen. Auch die Entscheidung, kein oder kein weiteres Kind in die Welt zu setzen, ist Familienplanung. - Es ist Gewalt an Frauen und Männern, ihnen Moral- und Wertevorstellungen einzelner (religiöser) Gruppen aufzuzwingen. - Es ist Gewalt an Frauen, ihre Entscheidung nicht ernst zu nehmen und ihnen Beratung und Wartefrist aufzuzwingen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss verlautbarte 2018, dass der Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch ein Menschenrecht2 ist.  
 

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Original der ÖGF-Stellungnahme:

 http://www.psygyn.at/couch/uploads/file/stellungnahme_schwangerschaftsabbruch.pdf

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